Balkonkraftwerk-Förderung nach PLZ prüfen
Wie lange werden Balkonkraftwerke noch gefördert?
Es gibt keine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke und damit auch keine bundesweite Frist. Jedes Programm läuft nach eigener Frist oder bis sein Fördertopf leer ist. Stand 18. Oktober 2026 führen wir 17 laufende Programme und 74 archivierte oder abgelaufene Hinweise. Am längsten läuft Mecklenburg-Vorpommern, bis 31. Dezember 2027. Als Nächstes endet Kassel, am 31. Dezember 2026. Maßgeblich bleibt die Richtlinie des Fördergebers, verlinkt auf jeder Karte.
Gib deine PLZ ein und sieh, welche Programme wir deiner Region zuordnen können. Jede Karte nennt Status, Betrag, Bedingungen und die Förderseite, die vor Antrag oder Kauf maßgeblich bleibt.
17 aktive Programme · 74 archivierte oder abgelaufene Hinweise
Filter & Suche
Hamburg - Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
- Förderung
- bis zu 500 €
- Gültig bis
- 31.7.2027
- Zielgruppe
- Für Hamburger Haushalte mit geringem Einkommen, unter anderem Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder BAföG.
Förderung für steckerfertige Solaranlagen in Haushalten mit geringem Einkommen. Die Caritas unterstützt Beratung, Antragstellung und Kommunikation mit Vermieter:innen.
Kassel - Förderung von Balkonkraftwerken
- Förderung
- bis zu 500 €
- Gültig bis
- 31.12.2026
- Zielgruppe
- Wohnsitz in Kassel. Antrag vor Kauf digital stellen; bei positiver Prüfung erst danach kaufen und Nachweise einreichen.
Die Stadt Kassel fördert Balkonkraftwerke für Bürger:innen; Haushalte mit niedrigem Einkommen können über den Stromspar-Check stärker unterstützt werden.
Darmstadt - Photovoltaik-Förderung für Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 400 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Förderfähige Leistung, Kostenobergrenze und Antragsreihenfolge vor Kauf in der offiziellen Quelle prüfen.
Kommunale Förderung für Balkon-PV im Rahmen des Photovoltaik-Förderprogramms.
München - Förderung von Stecker-Solar-Geräten
- Förderung
- bis zu 320 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Antrag vor Bestellung oder Kauf. Förderfähig sind Gebäude im Münchner Stadtgebiet; Details und Kostenobergrenze in der städtischen Richtlinie prüfen.
Förderung für Kauf und Installation von steckbaren Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten bis 800 Wp je Wohneinheit.
Freiburg - Balkonkraftwerk-Förderung für Mieter:innen
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Mietstatus, Freiburg-Pass und aktuelle Richtlinie in der offiziellen Quelle prüfen.
Freiburg führt Balkonmodule im Programm Klimafreundlich Wohnen als Förderung für Mieter:innen; mit Freiburg-Pass ist ein höherer Zuschuss hinterlegt.
Hiddenhausen - Förderung für Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Wohnsitz, Speicherfähigkeit und aktuelle Förderbedingungen in der kommunalen Quelle prüfen.
Die Gemeinde Hiddenhausen führt Solaranlagen an Wohngebäuden im Programm Spar mit Solar; Details stehen in der kommunalen Richtlinie.
Stuttgart - Balkonkraftwerk-Förderung
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- Laufende Antragstellung; weitere Auszahlungen erst ab 2027. Geprüft am 07.10.2026.
- Zielgruppe
- Antrag und Auszahlung sind getrennt zu beachten. Die Stadt nimmt weiter Förderanträge und nach Umsetzung Auszahlungsanträge an. Eine Auszahlung 2026 ist nicht verfügbar; Richtlinie und Bewilligung bleiben maßgeblich.
Die Fördermittel der Stuttgarter Solaroffensive für 2026 sind ausgeschöpft. Anträge können laut Stadt weiterhin gestellt werden; weitere Mittel können erst ab 2027 ausgezahlt werden.
Walldorf - Förderung für Steckersolargeräte
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Antrag laut Finanztip nach Installation; Kaufpreisgrenze, Wohneinheit und Budget vor Antragstellung prüfen.
Walldorf führt ein Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen; die Richtlinie nennt 300 Euro je Wohneinheit bis maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Pforzheim - Förderprogramm Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 250 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle für Anschaffungen ab 24.03.2026; solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Geprüft am 07.10.2026.
- Zielgruppe
- Die Anlage darf nicht vor dem 24.03.2026 angeschafft worden sein. NA-Zertifikat und Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister sind dem Antrag beizulegen. Förderung nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Pforzheim fördert Balkonkraftwerke mit 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 250 € pro Antrag. Förderfähig sind Anschaffungs- und Materialkosten der steckerfertigen Anlage.
Urmitz - Umweltfonds Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 200 €
- Gültig bis
- Laufend laut Umweltfonds-Richtlinie
- Zielgruppe
- Antrag laut Förderrichtlinie der Ortsgemeinde. Aktuelle Konditionen und Budget vor Antragstellung prüfen.
Die Ortsgemeinde Urmitz fördert Mini-Solaranlagen über ihren Umweltfonds mit 100 € je Modul, maximal 200 € pro Haushalt. Der Umweltfonds wurde 2024 auf 50.000 € erhöht und gilt zusätzlich für Dachbegrünung und Regenzisternen.
Filderstadt - Förderzuschuss für Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 100 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Antragsberechtigt sind private Mieter:innen oder Eigentümer:innen auf Filderstädter Gemarkung. Budget und Förderrichtlinie vor Antragstellung prüfen.
Filderstadt fördert Stecker-Solargeräte beziehungsweise Balkonkraftwerke mit einem Zuschuss pro Haushalt.
Neuburg an der Donau - Balkonkraftwerk-Förderung
- Förderung
- bis zu 70 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Aktuelle kommunale Richtlinie, Budget und Antragstellung in der offiziellen Quelle prüfen.
Neuburg an der Donau fördert neue fest installierte, steckerfertige Photovoltaik-Balkonanlagen mit pauschalem Zuschuss.
Mecklenburg-Vorpommern - Mini-Solaranlagen für Mietende
- Förderung
- bis zu 500 €
- Gültig bis
- 31.12.2027
- Zielgruppe
- Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Antrag erst nach Kauf und Installation; Kaufdatum nach dem 7. November 2022. Vollständige Unterlagen und die verfügbaren Mittel sind maßgeblich.
Für Mietende stehen laut LFI weiterhin Mittel für steckerfertige PV-Anlagen bereit. Möglich sind bis zu 500 Euro je Anlage und Wohnung, höchstens die förderfähigen Ausgaben. Das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft.
Bund - Handwerker-Steuerermäßigung (§ 35a EStG)
- Förderung
- bis zu 1.200 €
- Gültig bis
- Unbefristet (gesetzlich verankert)
- Zielgruppe
- Erforderlich sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Handwerksbetriebs. Keine Ermäßigung für dieselbe öffentlich geförderte Maßnahme, wenn dafür ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss genutzt wird. Auch bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder anderweitig abgezogene Kosten sind ausgeschlossen. Selbst geleistete Arbeit zählt nicht.
Für begünstigte Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt können 20 % der Arbeitskosten die Einkommensteuer mindern, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten zählen nicht dazu.
Bund - 0 % MwSt auf Photovoltaik & Balkonkraftwerke
- Förderung
- 0 % Umsatzsteuer bei erfüllten Voraussetzungen
- Gültig bis
- Unbefristet (gesetzlich verankert)
- Zielgruppe
- Die Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 UStG müssen erfüllt sein. Der Austausch defekter Komponenten kann begünstigt sein. Reine Reparaturen ohne Ersatzteile sowie Wartungs- und Garantieverträge unterliegen dagegen weiterhin 19 % Umsatzsteuer.
Für begünstigte Photovoltaikanlagen gilt seit 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Dazu können Balkonkraftwerke, wesentliche Komponenten, geeignete Speicher und die Installation gehören. Der Preisvorteil ist nicht pauschal 19 % des bisherigen Bruttopreises.
Bund - EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom
- Förderung
- Keine Vergütung bei unentgeltlicher Abnahme; sonst Satz laut Inbetriebnahme
- Gültig bis
- Laufende gesetzliche Regelung; Voraussetzungen und Fördersatz prüfen
- Zielgruppe
- Die Vergütung richtet sich unter anderem nach Inbetriebnahme, Leistung und Einspeiseart. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt nötig. Ein ungeeigneter Zähler muss getauscht werden. Nur bei Steckersolargeräten unter den EEG-Sonderregeln ist der Betrieb vor dem Zählertausch vorübergehend erlaubt.
Die vereinfachten EEG-Regeln für Steckersolargeräte setzen die unentgeltliche Abnahme voraus. Für eingespeisten Überschuss gibt es dabei kein Geld. Wer eine reguläre Einspeisevergütung nutzen will, muss die Anlage der passenden Vergütungsform zuordnen und die dafür geltenden Pflichten erfüllen.
Bund - Einkommensteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen
- Förderung
- Steuerfreie Einnahmen und Entnahmen innerhalb der gesetzlichen Grenzen
- Gültig bis
- Unbefristet (gesetzlich verankert)
- Zielgruppe
- Zusätzlich gilt insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Für ältere, nicht erweiterte Anlagen gelten die bisherigen Grenzen. Die Übergangsregel steht in § 52 Absatz 4 EStG. Ein Balkonkraftwerk allein unterschreitet die Leistungsgrenze; weitere eigene Anlagen sind mit zu prüfen.
§ 3 Nummer 72 EStG befreit Einnahmen und Entnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden. Für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, gilt eine Grenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit.
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Viele Zuschüsse sind kommunal. Auf den Stadtseiten findest du lokale Hinweise, Anbieterprofile und den direkten Einstieg in den Standortcheck.
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Manche Fördergeber verlangen Antrag oder Zusage vor dem Kauf. Prüfe deshalb zuerst die Förderseite und vergleiche danach Komplettsets.
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Antworten zur Förderung.
- Wo bekomme ich Förderung für mein Balkonkraftwerk?
Förderhinweise können von Bund, Bundesland, Kommune oder lokalen Versorgern kommen. Auf dieser Seite filterst du nach PLZ, Status und Fördergeber. Maßgeblich bleibt immer die Originalseite des Fördergebers.
- Wie viel Zuschuss gibt es typischerweise?
Viele kommunale Zuschüsse liegen im niedrigen dreistelligen Bereich. Betrag, Förderquote, Zielgruppe und Budgettopf unterscheiden sich stark. Deshalb zeigt jede Karte Betrag, Status und den Link zum Fördergeber, wenn diese Angaben vorliegen.
- Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?
Häufig ja, aber nicht jedes Programm ist gleich. Prüfe vor Bestellung und Lieferung die Richtlinie des Fördergebers. Wenn der Antrag vor dem Kauf nötig ist, kann eine zu frühe Bestellung den Anspruch gefährden.
- Welche Voraussetzungen gelten?
Häufig geht es um Wohnsitz, Standort der Anlage, technische Vorgaben, Nachweise, Kaufzeitpunkt und Zustimmung von Vermieter:in oder WEG. Einzelne Programme haben zusätzliche Bedingungen. Die Karte ersetzt deshalb nicht die Förderrichtlinie.
- Welche Programme sind aktuell aktiv?
Das hängt von letzter Erfassung und Budgettopf ab. Nutze die PLZ-Suche, lasse archivierte Hinweise bei Bedarf einblenden und öffne die Seite des Fördergebers. Programme können kurzfristig pausieren, ausgeschöpft sein oder neue Fristen bekommen.
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