Balkonkraftwerk-Förderung nach PLZ prüfen
Wie lange werden Balkonkraftwerke noch gefördert?
Es gibt keine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke und damit auch keine bundesweite Frist. Jedes Programm läuft nach eigener Frist oder bis sein Fördertopf leer ist. Stand 29. Juli 2026 führen wir 28 laufende Programme und 64 archivierte oder abgelaufene Hinweise. Am längsten läuft Mecklenburg-Vorpommern, bis 31. Dezember 2027. Als Nächstes endet Böblingen, am 31. Dezember 2026. Bei einem Programm entscheidet nicht das Datum, sondern der Topf: Es endet, sobald die Haushaltsmittel aufgebraucht sind, und damit möglicherweise vor der Frist. Maßgeblich bleibt die Richtlinie des Fördergebers, verlinkt auf jeder Karte.
Gib deine PLZ ein und sieh, welche Programme wir deiner Region zuordnen können. Jede Karte nennt Status, Betrag, Bedingungen und die Förderseite, die vor Antrag oder Kauf maßgeblich bleibt.
28 aktive Programme · 64 archivierte oder abgelaufene Hinweise
Filter & Suche
Bonn - Förderung für Balkon-Solaranlagen
- Förderung
- bis zu 640 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Wohnsitz und Förderfähigkeit in Bonn prüfen. Antragstellung und maximale Kostenquote vor Kauf oder Einreichung in der offiziellen Quelle prüfen.
Die Stadt Bonn fördert Stecker-Solargeräte gestaffelt nach Wohnsituation: Mieter:innen erhalten 200 € je kWp Modulleistung, Eigentümer:innen 100 € je kWp. Mit Bonn-Ausweis steigt der Satz auf bis zu 800 € je kWp.
Hamburg - Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
- Förderung
- bis zu 500 €
- Gültig bis
- 31.7.2027
- Zielgruppe
- Für Haushalte mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag, BAföG oder Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag. Nennleistung höchstens 800 W. Abwicklung über die Caritas.
Förderung für steckerfertige Solaranlagen in Haushalten mit geringem Einkommen. Die Caritas unterstützt Beratung, Antragstellung und Kommunikation mit Vermieter:innen.
Darmstadt - Photovoltaik-Förderung für Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 400 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Förderfähige Leistung, Kostenobergrenze und Antragsreihenfolge vor Kauf in der offiziellen Quelle prüfen.
Kommunale Förderung für Balkon-PV im Rahmen des Photovoltaik-Förderprogramms.
München - Förderung von Stecker-Solar-Geräten
- Förderung
- bis zu 320 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Antrag vor Bestellung oder Kauf. Förderfähig sind Gebäude im Münchner Stadtgebiet; Details und Kostenobergrenze in der städtischen Richtlinie prüfen.
Förderung für Kauf und Installation von steckbaren Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten bis 800 Wp je Wohneinheit.
Freiburg - Balkonkraftwerk-Förderung für Mieter:innen
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Mietstatus, Freiburg-Pass und aktuelle Richtlinie in der offiziellen Quelle prüfen.
Freiburg führt Balkonmodule im Programm Klimafreundlich Wohnen als Förderung für Mieter:innen; mit Freiburg-Pass ist ein höherer Zuschuss hinterlegt.
Hiddenhausen - Förderung für Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Wohnsitz, Speicherfähigkeit und aktuelle Förderbedingungen in der kommunalen Quelle prüfen.
Die Gemeinde Hiddenhausen führt Solaranlagen an Wohngebäuden im Programm Spar mit Solar; Details stehen in der kommunalen Richtlinie.
Köln - Balkonkraftwerk-Förderung
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Köln-Pass, Mindestleistung und Budget vor Antragstellung in der offiziellen Quelle prüfen.
Kommunale Förderung für Balkonkraftwerke; laut Finanztip gelten Mindestleistungen für Wechselrichter und Module.
Stuttgart - Balkonkraftwerk-Förderung
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- 200 € pauschal je steckerfertiger Anlage, 300 € mit gültiger Bonuscard + Kultur. Antrag vor Inbetriebnahme über das Serviceportal der Stadt.
Die Stuttgarter Solaroffensive führt steckerfertige Balkon-PV-Systeme als Fördergegenstand mit Pauschale und Bonuscard-Erhöhung.
Walldorf - Förderung für Steckersolargeräte
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- 31.12.2027
- Zielgruppe
- 50 % der anrechenbaren Kosten, höchstens 300 € je Wohneinheit. Bis 800 W Wechselrichter- und 2.000 W Modulleistung. Unterlagen innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsdatum einreichen.
Walldorf führt ein Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen; die Richtlinie nennt 300 Euro je Wohneinheit bis maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Wiesbaden - PV-Förderung gestaffelt
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Konditionen prüfen
- Zielgruppe
- Antrag beim Umweltdezernat der Stadt Wiesbaden. Konkrete Antragsunterlagen, Budget-Verfügbarkeit und Frist vor Beauftragung prüfen.
Wiesbaden fördert Photovoltaik-Anlagen pauschal nach installierter Leistung: 300 € bis 3 kWp (typischer Balkonkraftwerk-Bereich), 400 € bis 6 kWp, 500 € ab 6 kWp. Batteriespeicher in gleichen Stufen separat förderfähig.
Pforzheim - Förderprogramm Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 250 €
- Gültig bis
- Laufend laut städtischem Klimaschutz-Programm
- Zielgruppe
- Antrag vor Anschaffung beim städtischen Klimaschutz-Büro. Aktuelle Förderrichtlinie und Budget vor Antragstellung prüfen.
Pforzheim fördert Balkonkraftwerke mit 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 250 € pro Antrag. Förderfähig sind Anschaffungs- und Materialkosten der steckerfertigen Anlage.
Potsdam - Klimaschutzförderprogramm Steckersolar
- Förderung
- bis zu 250 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Kontingent abhängig
- Zielgruppe
- Wechselrichterleistung bis 0,8 kW (AC) und Modulleistung bis 2,0 kW. Stromspeicher für Steckersolar-Geräte werden mit zusätzlich 500 € pauschal gefördert.
Potsdam zahlt für ein Steckersolar-Gerät 250 € pauschal. Gefördert wird bis 0,8 kW Wechselrichter- und 2,0 kW Modulleistung; ein Stromspeicher für das Gerät bringt zusätzlich 500 €.
Olsberg - Klimaschutzfonds Steckersolar
- Förderung
- bis zu 200 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget 55.000 € für 2026
- Zielgruppe
- Antrag vor Kauf. Anlage muss VDE-Normen und steckerfertigen Vorgaben entsprechen. Aktuelle Programmlage beim Klimaschutzbeauftragten der Stadt prüfen.
Die Stadt Olsberg fördert mobile Balkonkraftwerke nach VDE-Norm mit einmalig 200 €. Größere Dachanlagen (5–15 kWp) werden separat mit 500 € bezuschusst. Für 2026 stellt die Stadt insgesamt 55.000 € für ihre Klimaschutz-Förderprogramme bereit.
Urmitz - Umweltfonds Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 200 €
- Gültig bis
- Laufend laut Umweltfonds-Richtlinie
- Zielgruppe
- 100 € je Balkonmodul, maximal 2 Module je Antragsteller:in und Wohnung. Wechselrichterleistung höchstens 800 W. Antrag vor der Installation. Einmal in 10 Jahren möglich.
Die Ortsgemeinde Urmitz fördert Mini-Solaranlagen über ihren Umweltfonds mit 100 € je Modul, maximal 200 € pro Haushalt. Der Umweltfonds wurde 2024 auf 50.000 € erhöht und gilt zusätzlich für Dachbegrünung und Regenzisternen.
Böblingen - Förderprogramm Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 150 €
- Gültig bis
- 31.12.2026
- Zielgruppe
- Antrag nur digital, vor Kauf der Anlage. Förderung endet, sobald die Haushaltsmittel aufgebraucht sind, spätestens am 31.12.2026. Konditionen der Förderrichtlinie vor Antrag prüfen.
Stadt Böblingen fördert Balkonkraftwerke mit bis zu 150 € pro Haushalt (50 % der Kosten); Inhaber:innen des Böblinger Bonuspasses und Studierende mit gültigem BAföG-Bescheid erhalten bis zu 550 € (90 %).
Kassel - Förderung von Balkonkraftwerken
- Förderung
- bis zu 150 €
- Gültig bis
- 31.12.2026
- Zielgruppe
- Wohnsitz in Kassel. Antrag vor Kauf digital stellen; bei positiver Prüfung erst danach kaufen und Nachweise einreichen.
Die Stadt Kassel bezuschusst den Kauf eines Balkonkraftwerks mit 150 €. Haushalte mit niedrigem Einkommen bekommen Anschaffung und Installation über den Stromspar-Check vollständig ersetzt.
Filderstadt - Förderzuschuss für Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 100 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Antragsberechtigt sind private Mieter:innen oder Eigentümer:innen auf Filderstädter Gemarkung. Budget und Förderrichtlinie vor Antragstellung prüfen.
Filderstadt fördert Stecker-Solargeräte beziehungsweise Balkonkraftwerke mit einem Zuschuss pro Haushalt.
Kreis Düren - Balkon-PV-Anlagen
- Förderung
- bis zu 100 €
- Gültig bis
- Laufend laut Förderrichtlinie 2024–2025; 2026-Verlängerung prüfen
- Zielgruppe
- Anlage muss vollständig neu konzipiert und errichtet sein. Antrag vor Maßnahmenbeginn. Aktuelle Förderrichtlinie und Budgetlage beim Kreis prüfen.
Der Kreis Düren bezuschusst Balkon-PV-Anlagen mit pauschal 100 €. Eine Anlage pro Grundstück; mehrere Anträge für mehrere Grundstücke möglich.
Moosburg - Förderung für Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 100 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Wohnsitz, Richtlinie und Budget vor Antragstellung in der offiziellen Quelle prüfen.
Das Moosburger Förderprogramm für Solarstrom/Photovoltaik umfasst Steckersolargeräte mit Zuschuss bis 100 Euro je Anlage.
Ulm - Energieförderprogramm für Balkonkraftwerke
- Förderung
- bis zu 100 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- 50 % der Kosten, höchstens 100 € je Wohneinheit (Programm 2026, vorher 150 €). Wechselrichterleistung bis 800 W. Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Umsetzung einreichen. Mobile Anlagen und Versandkosten sind ausgeschlossen.
Das Ulmer Energieförderprogramm 2026 führt Stecker-PV-Anlagen als Fördermaßnahme.
Neuburg an der Donau - Balkonkraftwerk-Förderung
- Förderung
- bis zu 70 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; Budget/Quelle prüfen
- Zielgruppe
- Aktuelle kommunale Richtlinie, Budget und Antragstellung in der offiziellen Quelle prüfen.
Neuburg an der Donau fördert neue fest installierte, steckerfertige Photovoltaik-Balkonanlagen mit pauschalem Zuschuss.
StädteRegion Aachen - Steckersolargeräte 2026
- Förderung
- Höhe nicht aus einer amtlichen Quelle belegbar
- Gültig bis
- 18.05.2026 – 30.09.2026 (oder bis Mittel ausgeschöpft)
- Zielgruppe
- Das Programm läuft über die StädteRegion Aachen. Ob und in welcher Höhe es für die Stadt Aachen selbst gilt, ist aus der Quelle nicht belegbar. Bitte direkt beim Fördergeber prüfen.
Die StädteRegion Aachen führt ein befristetes Programm für Steckersolar-Geräte. Die Serviceportal-Seite lädt ihre Inhalte per JavaScript nach und gibt die Höhe nicht in maschinenlesbarer Form her.
Mecklenburg-Vorpommern - Mini-Solaranlagen für Mietende
- Förderung
- bis zu 500 €
- Gültig bis
- 31.12.2027
- Zielgruppe
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Mietende in Wohngebäuden sind. Antrag nach Installation und Inbetriebnahme; Mittelverfügbarkeit prüfen.
Festbetragszuschuss für Anschaffung und Installation steckerfertiger PV-Anlagen. Eigentümer-Kontingent laut Quelle ausgeschöpft; Mieter-Kontingent weiter verfügbar.
Sachsen - Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)
- Förderung
- bis zu 300 €
- Gültig bis
- Laufend laut Quelle; kontingentabhängig
- Zielgruppe
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Sachsen. Laut Quelle sind Eigentümer-Mittel ausgeschöpft; Mieter:innen sollen die aktuelle Kontingentlage vor Antragstellung prüfen.
Festbetragszuschuss für Anschaffung und Installation/Inbetriebnahme einer netzgekoppelten steckerfertigen PV-Anlage mit mindestens 300 Wp. Eigentümer-Kontingent laut Quelle ausgeschöpft; Mieter:innen-Kontingent laut Quelle weiterhin verfügbar.
Bund - Handwerker-Steuerermäßigung (§ 35a EStG)
- Förderung
- bis zu 1.200 €
- Gültig bis
- Unbefristet (gesetzlich verankert)
- Zielgruppe
- Rechnung muss Lohnanteil ausweisen, Bezahlung per Überweisung (keine Bar). Nur für Eigenverbrauch im Haushalt, nicht gewerblich. Selbstinstallation zählt nicht.
Für Installations- und Anschlussarbeiten durch eine Fachfirma im selbstgenutzten Haushalt sind 20 % der Arbeitslöhne (nicht Material) direkt von der Einkommensteuer abziehbar, bis 1.200 €/Jahr. Bei Balkonkraftwerken relevant, wenn ein Elektriker den Anschluss übernimmt (Kosten typisch 150–400 €).
Bund - 0 % MwSt auf Photovoltaik & Balkonkraftwerke
- Förderung
- 19 % MwSt-Ersparnis auf Anschaffung & Installation
- Gültig bis
- Unbefristet (gesetzlich verankert)
- Zielgruppe
- Anwendbar bei Installation an oder auf einem Wohngebäude oder einer öffentlichen Einrichtung. Gilt auch für Reparaturen, Speicher und Montagezubehör. Käufer:in muss keinen Antrag stellen, Händler weist die Befreiung direkt auf der Rechnung aus.
Seit 1. Januar 2023 gilt für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Balkonkraftwerke und zugehörigen Speichern der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Die Anlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert sein. Der Händler weist 0 % MwSt aus, das spart bei einem 700 € Set rund 112 €.
Bund - Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp
- Förderung
- Komplette ESt-Befreiung auf Erträge
- Gültig bis
- Unbefristet (gesetzlich verankert)
- Zielgruppe
- Gilt für Anlagen auf, an oder in Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungen sowie auf Mehrfamilienhäusern (max. 15 kWp je Wohneinheit, in Summe 100 kWp pro Steuerpflichtigem). Keine Anlagen-EÜR mehr nötig.
Seit 1. Januar 2022 sind Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit komplett von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Betrifft sowohl Eigenverbrauch als auch Einspeisevergütung. Erstreckt sich automatisch auf jedes Balkonkraftwerk, da die Leistungsgrenze (typisch 600–800 W) weit unter 30 kWp liegt.
Bund - KfW 270: Erneuerbare Energien Standard (Kredit)
- Förderung
- Effektivzins ab ca. 4,71 % (Stand 2026), bis 50 Mio. €
- Gültig bis
- Laufend
- Zielgruppe
- Antragstellung über Hausbank, vor Vorhabenbeginn. Verfügbar für Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler. Kreditlaufzeit bis 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.
Zinsgünstiger KfW-Kredit für Photovoltaikanlagen, Speicher und kombinierte Systeme. Für klassische Balkonkraftwerke (~700 €) lohnt sich der Kredit selten, aber für Erweiterungen mit Speicher oder größere Aufdach-Anlagen (Hauseigentümer) ist er die Standard-Finanzierungsform.
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Viele Zuschüsse sind kommunal. Auf den Stadtseiten findest du lokale Hinweise, Anbieterprofile und den direkten Einstieg in den Standortcheck.
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Manche Fördergeber verlangen Antrag oder Zusage vor dem Kauf. Prüfe deshalb zuerst die Förderseite und vergleiche danach Komplettsets.
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Antworten zur Förderung.
- Wo bekomme ich Förderung für mein Balkonkraftwerk?
Förderhinweise können von Bund, Bundesland, Kommune oder lokalen Versorgern kommen. Auf dieser Seite filterst du nach PLZ, Status und Fördergeber. Maßgeblich bleibt immer die Originalseite des Fördergebers.
- Wie viel Zuschuss gibt es typischerweise?
Viele kommunale Zuschüsse liegen im niedrigen dreistelligen Bereich. Betrag, Förderquote, Zielgruppe und Budgettopf unterscheiden sich stark. Deshalb zeigt jede Karte Betrag, Status und den Link zum Fördergeber, wenn diese Angaben vorliegen.
- Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?
Häufig ja, aber nicht jedes Programm ist gleich. Prüfe vor Bestellung und Lieferung die Richtlinie des Fördergebers. Wenn der Antrag vor dem Kauf nötig ist, kann eine zu frühe Bestellung den Anspruch gefährden.
- Welche Voraussetzungen gelten?
Häufig geht es um Wohnsitz, Standort der Anlage, technische Vorgaben, Nachweise, Kaufzeitpunkt und Zustimmung von Vermieter:in oder WEG. Einzelne Programme haben zusätzliche Bedingungen. Die Karte ersetzt deshalb nicht die Förderrichtlinie.
- Welche Programme sind aktuell aktiv?
Das hängt von letzter Erfassung und Budgettopf ab. Nutze die PLZ-Suche, lasse archivierte Hinweise bei Bedarf einblenden und öffne die Seite des Fördergebers. Programme können kurzfristig pausieren, ausgeschöpft sein oder neue Fristen bekommen.
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